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    02.07.2018
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    Das SKODA Diesel-Versprechen¹

    Bleiben Sie mobil. Mit dem SKODA Diesel-Versprechen¹ für unsere EURO-6-Diesel sorgen wir schon heute dafür, dass SKODA Fahrer auch in Zukunft in jede Stadt und an jedem Ort herzlich willkommen sind. Egal was die Zukunft bringt.

    Das ist doch der beste Grund, jetzt umzusteigen. Kommen Sie vorbei und testen Sie den SKODA Ihrer Wahl bei einer Probefahrt.

    Ihre Vorteile:

    • Für SKODA Neu- und Jahreswagen mit Euro 6-Abgasnorm können Sie bei Kauf ab 1. April 2018 das SKODA Diesel-Versprechen¹ bei uns abschließen.
    • Beim Kauf eines neuen SKODA gemäß Aktionsbedingungen können wir die Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert  entspricht, versprechen.
    • Das SKODA Diesel-Versprechen¹ knüpft an ein Diesel-Fahrverbot an, das Sie als SKODA Fahrer direkt an Ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betrifft.
    • Sie erhalten von uns ein Angebot zum Fahrzeugtausch. Das ursprüngliche Modell kann bei Abnahme eines Neu- oder Jahreswagens, der nicht vom Fahrverbot betroffen wäre, von uns zurück genommen werden.
    • Die Rückgabe des Fahrzeugs an uns wird für Sie ohne finanzielle Verluste erfolgen, die aus potenziellen marktbedingten Restwertverfällen resultieren würden (vorbehaltlich Preiskorrekturen bei Schäden am Fahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinigungen hinausgehen).

     

    ¹ Das SKODA Diesel-Versprechen gilt, wenn bestimmte Bedingungen der Inanspruchnahme ("Aktionsvoraussetzungen") kumulativ erfüllt sind: Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgeerichts vom 27.02.2018 muss eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Luftreinhalteplans ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge im Bundesgebiet angeordet haben. Das Fahrverbot tritt zeitlich während der esten 48 Monate nach dem datierten Abschluss Kauf- bzw. Leasingvertrages ("Rücknahemzeitraum") über das Fahrzeug ("Erstfahrzeug") sowie räumlich in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Fahrzeughalters in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und muss das Erstfahrzeug umfassen. Das SKODA Diesel-Versprechen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem erstmaligen Inkrafttreten des Fahrverbots in Anspruch genommen werden und gilt nur für die bei Erwerb des Erstfahrzeugs vorliegende Halter-Fahrzeug-Kombination (die Festlegung des anspruchsberechtigten Halters und seiner Adresse erfolgt bei Abschluss des Kauf- / Leasingvertrags über das Erstfahrzeug). Aktionsberechtigt sind die folgenden EURO-6-Diesel Fahrzeuge: SKODA Neuwagen sowie SKODA Gebrauchtwagen (nicht älter als 12 Monate ab Erstzulassung bei Abschluss des Kaufvertrages), die beim teilnehmenden SKODA Vertriebspartner innerhalb des Aktionszeitraums vom 01.04.2018 - 31.12.2018 erworben werden. Die Aktion gilt nicht für ausgewählte Sonderzielgruppen.

    Bei Vorliegen der Aktionsvoraussetzungen, nimmt der teilnehmende SKODA Vertriebspartner das bei ihm erworbene und vom Fahrverbot betroffene Erstfahrzeug zurück, wenn der Kunde bei diesem SKODA Vertriebspartner ein SKODA Neufahrzeug oder einen SKODA Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 km Laufzeit zum Zeitpunkt des Kaufvertrags innerhalb des Rücknahmezeitraums erwirbt. Die Rücknahme des Fahrzeugs aus dem Erstgeschäft erfolgt im Wege des Ankaufs durch den SKODA Vertriebspartner zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht (vorbehaltlich von Preiskorrekturen bei Schäden am Erstfahrzeug, die über die  normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen) und Bestandteil der zwischen dem teilnehmenden SKODA Partner und Fahrzeugkäufer zu schließenden Vereinbarung ist. Die Form der Rückgabe ist abhängig von der Finanzierungsart (Leasing oder Finanzierung über die SKODA Financial Services GmbH, bzw. Barverkauf) und ist ebenfalls Bestandteil der Aktionsvereinbarung.

    Das SKODA Diesel-Versprechen¹
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    AUTO POINT GmbH - Nordstraße 4, 09648 Altmittweida

    Information über Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß Richtlinie 1999/94/EG: Kraftstoffverbrauch des im Hintergrund dargestellten Modells kombiniert 5,0-4,1l/100km, CO2-Emissionen kombiniert 113-108g/km. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.